F-Gase: Seit Januar gilt die nächste Verbotsstufe – was Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen jetzt wissen müssen

Zum 1. Januar 2026 hat die EU-F-Gase-Verordnung (2024/573) die nächste Stufe gezündet: Auch bei Klimaanlagen und Wärmepumpen darf für Wartung und Instandhaltung kein neu produziertes Kältemittel mit einem GWP von 2.500 oder mehr eingesetzt werden. Für Kälteanlagen galt das bereits. Recyceltes und aufbereitetes Kältemittel bleibt übergangsweise zulässig – aber nur bis 2030 bzw. 2032, und die Preise für Hoch-GWP-Kältemittel steigen mit jeder Phase-down-Stufe spürbar.

Für Betreiber älterer Anlagen mit R404A oder vergleichbaren Kältemitteln heißt das: Der Weiterbetrieb ist erlaubt, wird aber Jahr für Jahr teurer und riskanter – eine größere Leckage kann zur faktischen Stilllegung führen, wenn kein Kältemittel mehr verfügbar ist. Wer ohnehin über Erneuerung nachdenkt, sollte direkt auf natürliche Kältemittel gehen: CO₂, Propan oder Ammoniak sind langfristig die einzige rechtssichere Option – auch mit Blick auf die laufende PFAS-Diskussion, die perspektivisch selbst HFO-Kältemittel treffen könnte.

Wichtig fürs Timing: Die BAFA-Förderung für Kälte- und Klimaanlagen mit natürlichen Kältemitteln läuft letztmalig bis 31. Dezember 2026. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt sein. Wer 2026 investieren will, sollte die Förderfähigkeit jetzt prüfen lassen – ich unterstütze dabei gerne.