Am 24. Juni 2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie beschlossen – die lange erwartete Novelle von EnEfG und EDL-G. Verabschiedet ist sie damit noch nicht: Bundestag und Bundesrat befassen sich voraussichtlich erst nach der Sommerpause damit, ein Inkrafttreten wird für Ende November 2026 oder den Winter erwartet.
Inhaltlich fällt die Novelle schlanker aus als der ursprüngliche Referentenentwurf. Die Schwelle für die Pflicht zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem steigt von 7,5 auf 23,6 GWh Gesamtendenergieverbrauch. Darunter kommt eine neue, eigenständige Energieaudit-Pflicht nach DIN EN 16247 für Unternehmen ab 2,77 GWh (Durchschnitt der letzten drei Jahre) – die bisherige KMU-Ausnahme entfällt, es zählt nur noch der Verbrauch. Für bereits jetzt auditpflichtige Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis zum 11. Oktober 2026.
Für die Praxis heißt das: Wer zwischen 2,77 und 23,6 GWh liegt und bislang über die KMU-Regel herausfiel, sollte jetzt rechnen, nicht erst nach der Bundestagsentscheidung. Der Auditzuschnitt nach DIN EN 16247-1 ist überschaubar, aber die BAFA-Zulassungspflicht für Auditoren bindet Kapazitäten am Markt – und wer sein Energiemanagement ohnehin ausbauen will, fährt mit einem ISO-50001-System auf Dauer oft günstiger als mit wiederkehrenden Einzelaudits. Wenn Sie wissen möchten, ob und wann Sie betroffen sind: Ich rechne das gerne für Ihr Unternehmen durch.
